CEFTA-Staaten wenden seit 1. Februar neue Ursprungsregeln an

01.03.2023

Die CEFTA-Vertragsparteien begannen mit der Anwendung modernisierter und vereinheitlichter Regeln für den präferenziellen Warenverkehr, parallel zum Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM). Die meisten PEM-Vertragsparteien, einschließlich CEFTA, EU und EFTA, haben beschlossen, diese Regeln auf bilateraler Basis anzuwenden. Diese neuen Regeln zielen darauf ab, die Verwaltung zu vereinfachen, mehr Möglichkeiten zu schaffen und es den Unternehmen zu ermöglichen, auf anderen Märkten zu konkurrieren.

Die überarbeiteten, flexiblen und modernen Regeln für das PEM-Übereinkommen traten am 1. Februar 2023 in Kraft, nachdem die internen Verfahren von allen CEFTA-Vertragsparteien abgeschlossen wurden. Diese Regeln zielen darauf ab, den Exportwettbewerb zu stärken, das System zu vereinfachen und den Handel in CEFTA und der EU zu erleichtern. Die ursprünglichen PEM-Ursprungsregeln und die Übergangsregeln werden parallel gelten, so dass die Wirtschaftsakteure zwischen den alternativen Regeln wählen können. Zum Artikel

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